Beiträge
Veröffentlichungspflicht Gesetz Nr. 124/2017
Mit 28.02.2019 tritt laut Gesetz 124/2017 die Neuerung in Kraft, dass Vereine erhaltene öffentliche Beiträge über 10.000 Euro auf ihrer Website veröffentlichen müssen.
Die von öffentlichen Institutionen ab dem 01.01.2018 erhaltenen Zuwendungen über 10.000 Euro müssen jährlich innerhalb 28.02. des Folgejahres publiziert werden.
Der Jugendtreff Partschins hat 2023 folgende öffentliche Beiträge erhalten:
Amt für Jugendarbeit
Dekret Nr. 14358 vom 23.08.2022, Restbeitrag 2022 laufende Ausgaben Euro 869,80, erhalten am 15.05.2023.
Dekret Nr. 1505 vom 08.02.2023, Vorschuss 2023 laufende Ausgaben Euro 42.000,00, erhalten am 16.02.2023.
Dekret Nr. 1505 vom 08.02.2023, Restbeitrag 2023 laufende Ausgaben Euro 10.500,00, erhalten am 25.10.2023.
Gemeinde Partschins
Beitrag ordentliche Tätigkeit 2023, Euro 57.500,00, erhalten am 09.05.2023.