Beiträge
Veröffentlichungspflicht Gesetz Nr. 124/2017
Mit 28.02.2019 tritt laut Gesetz 124/2017 die Neuerung in Kraft, dass Vereine erhaltene öffentliche Beiträge über 10.000 Euro auf ihrer Website veröffentlichen müssen.
Die von öffentlichen Institutionen ab dem 01.01.2018 erhaltenen Zuwendungen über 10.000 Euro müssen jährlich innerhalb 28.02. des Folgejahres publiziert werden.
Der Jugendtreff Partschins hat 2022 folgende öffentliche Beiträge erhalten:
Amt für Jugendarbeit
Dekret Nr. 977 vom 03.02.2022, Vorschuss 2022 laufende Ausgaben Euro 26.280,00, erhalten am 16.02.2022.
Dekret Nr. 977 vom 03.02.2022, Restbeitrag 2022 laufende Ausgaben Euro 6.570,00, erhalten am 25.08.2022
Dekret Nr. 14358 vom 23.08.2022, Vorschuss 2022 laufende Ausgaben Euro 13.200,00, erhalten am 06.09.2022.
Gemeinde Partschins
Beitrag ordentliche Tätigkeit 2022, Euro 49.500,00, erhalten am 31.05.2022.