Beiträge
Veröffentlichungspflicht Gesetz Nr. 124/2017
Mit 28.02.2019 tritt laut Gesetz 124/2017 die Neuerung in Kraft, dass Vereine erhaltene öffentliche Beiträge über 10.000 Euro auf ihrer Website veröffentlichen müssen.
Die von öffentlichen Institutionen ab dem 01.01.2018 erhaltenen Zuwendungen über 10.000 Euro müssen jährlich innerhalb 28.02. des Folgejahres publiziert werden.
Der Jugendtreff Partschins hat 2020 folgende öffentliche Beiträge erhalten:
Amt für Jugendarbeit
Dekret Nr. 15682 vom 14.08.2018, Restbeitrag Investitionen Euro 3.000,00, erhalten am 24/02/2020.
Dekret Nr. 7479 vom 16.05.2019, Restbeitrag 2019 laufende Ausgaben Euro 4.500,00, erhalten am 09.04.2020.
Dekret Nr. 2980 vom 04.03.2020, Vorschuss 2020 laufende Ausgaben Euro 32.000,00, erhalten am 23.03.2020.
Dekret Nr. 2980 vom 04.03.2020, Restbeitrag 2020 laufende Ausgaben Euro 8.000,00, erhalten am 03.12.2020.
Dekret Nr. 23033 vom 23.11.2020, Vorschuss Ergänzungsbeitrag 2020 Euro 5.600,00, erhalten am 16.12.2020.
Gemeinde Partschins
Beitragordentliche Tätigkeit 2020, Euro 53.000,00, erhalten am 07.04.2020.