Beiträge
Veröffentlichungspflicht Gesetz Nr. 124/2017
Mit 28.02.2019 tritt laut Gesetz 124/2017 die Neuerung in Kraft, dass Vereine erhaltene öffentliche Beiträge über 10.000 Euro auf ihrer Website veröffentlichen müssen.
Die von öffentlichen Institutionen ab dem 01.01.2018 erhaltenen Zuwendungen über 10.000 Euro müssen jährlich innerhalb 28.02. des Folgejahres publiziert werden.
Der Jugendtreff Partschins hat 2024 folgende öffentliche Beiträge erhalten:
Amt für Jugendarbeit
Dekret Nr. 22220 vom 13.12.2023, Vorschuss 2024 laufende Ausgaben Euro 26.250,00 erhalten am 07.02.2024.
Dekret Nr. 7230 vom 11.06.2024, Vorschuss 2024 laufende Ausgaben Euro 24.147,20 erhalten am 17.07.2024.
Dekret Nr. 7230 vom 11.06.2024, Restbeitrag 2024 laufende Ausgaben Euro 12.599,30, erhalten am 11.12.2024.
Gemeinde Partschins
Beitrag ordentliche Tätigkeit 2024, Euro 62.500,00 erhalten am 14.06.2024.