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Beiträge

Veröffentlichungspflicht Gesetz Nr. 124/2017

 

Mit 28.02.2019 tritt laut Gesetz 124/2017 die Neuerung in Kraft, dass Vereine erhaltene öffentliche Beiträge über 10.000 Euro auf ihrer Website veröffentlichen müssen.

 

Die von öffentlichen Institutionen ab dem 01.01.2018 erhaltenen Zuwendungen über 10.000 Euro müssen jährlich innerhalb 28.02. des Folgejahres publiziert werden.

 

 

Der Jugendtreff Partschins hat 2025 folgende öffentliche Beiträge erhalten: 

 

Amt für Jugendarbeit

 

Dekret Nr. 1874 vom 13.02.2025, Vorschuss 2025 laufende Ausgaben Euro 51.200,00 erhalten am 28.02.2025

 

 

Gemeinde Partschins

 

Sommerprojekt Schwimmbad 2024 – 5.000,00 erhalten am 11.03.2025

 

Beitrag ordentliche Tätigkeit 2025, Euro 66.000,00 erhalten am 11.04.2025.

 

Beitrag für Initiativen mit der Gemeinde Partschins – 10.000,00 erhalten am 22.10.2025