Beiträge
Veröffentlichungspflicht Gesetz Nr. 124/2017
Mit 28.02.2019 tritt laut Gesetz 124/2017 die Neuerung in Kraft, dass Vereine erhaltene öffentliche Beiträge über 10.000 Euro auf ihrer Website veröffentlichen müssen.
Die von öffentlichen Institutionen ab dem 01.01.2018 erhaltenen Zuwendungen über 10.000 Euro müssen jährlich innerhalb 28.02. des Folgejahres publiziert werden.
Der Jugendtreff Partschins hat 2025 folgende öffentliche Beiträge erhalten:
Amt für Jugendarbeit
Dekret Nr. 1874 vom 13.02.2025, Vorschuss 2025 laufende Ausgaben Euro 51.200,00 erhalten am 28.02.2025
Gemeinde Partschins
Sommerprojekt Schwimmbad 2024 – 5.000,00 erhalten am 11.03.2025
Beitrag ordentliche Tätigkeit 2025, Euro 66.000,00 erhalten am 11.04.2025.
Beitrag für Initiativen mit der Gemeinde Partschins – 10.000,00 erhalten am 22.10.2025